AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Pizzawerk Radebeul
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die über das Pizzawerk Radebeul begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shopsystems, der Pizzawerk Radebeul, und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anpreisung des Angebotes im Pizzawerk Radebeul Flyer sowie der Website (www.pizzawerk-radebeul.de) stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
(2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
(4) Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in dem Flyer beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen ist das Pizzawerk Radebeul zur konkreten Preisberechnung berechtigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht vom Liefervertrag.
(5) Die in Flyern beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen vom Pizzawerk Radebeul wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Waren können in Ausführung, Gestaltung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist im Rahmen des Pizzawerk-Service-Systems jedoch stets gewährleistet.
(6) Bestellungen des Kunden können online, telefonisch und persönlich beim Pizzawerk Radebeul auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch und persönlich ist das Pizzawerk Radebeul innerhalb der Geschäftszeiten zu erreichen.
(7) Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäftszeiten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende Handhabung erfordern.
(8) Der Mindestbestellwert steht in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen dem Pizzawerk Radebeul und dem Lieferort. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Flyer und dem Impressum des jeweiligen Pizzawerk-Radebeul-Stores.
§ 3 Lieferung
(1) Das Pizzawerk Radebeul liefert, solange der Vorrat reicht.
(2) Die Lieferung durch das Pizzawerk Radebeul erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig binnen 30 Minuten. Sämtliche Angaben über die Lieferfrist und/oder einen Lieferzeitpunkt, einschließlich etwaiger Lieferzeitenprognosen, sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise Lieferfrist und/oder Lieferzeitpunkt seitens des Pizzawerk Radebeul ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurden. Dies gilt auch für Terminbestellungen des Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch das Pizzawerk Radebeul zugesagt werden muss.
(3) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb des folgenden Liefergebietes, es sei denn, das Pizzawerk Radebeul sagt eine Lieferung außerhalb dieses Liefergebietes ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Die in den Flyern beziehungsweise auf der Website des Pizzawerk Radebeul genannten Preise sind Bruttopreise und verstehen sich einschließlich der Lieferung.
(5) Die Kaufpreiszahlung erfolgt bar oder mittels EC-Karte unter Eingabe der PIN (kein Lastschriftverfahren) bei Warenlieferung oder durch Onlinezahlungen (PayPal, MasterCard, Visa, GiroPay) bei Bestellabschluss. Die Zahlungsmethoden können bei den einzelnen Pizzawerk-Radebeul-Stores variieren und sind gegebenenfalls zu erfragen.
(6) Sollten bei Auslieferung Kunden zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen Liefertermin nicht angetroffen werden, behält sich das Pizzawerk Radebeul vor, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen. Dieses Recht zur Berechnung einer Aufwandsentschädigung besteht auch, wenn eine Auslieferung aus Gründen scheitert, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der Aufwandsentschädigung entspricht dem Brutto-Bestellwert.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt wird gesetzlich durch § 449 (1) BGB geregelt. Zudem obliegt die Eigentumsübergabe der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 (1) BGB, wonach die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Pizzawerk Radebeul bleibt.
§ 5 Gewährleistung & Mängelhaftung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
(2) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
(3) Die Ware ist bei Anlieferung auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls sofort zu reklamieren. Sollten während des Transportes Schäden und/oder Verluste auftreten, wird der Fahrer den Kunden direkt und unverzüglich unter gleichzeitiger Mitteilung an das Pizzawerk Radebeul informieren.
(4) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Ersatzlieferung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.